Liebe Tennisfreunde,
CoBaSchuV ist seit 2. April 2022 in Kraft
bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen
Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn durch Vorgaben und Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ ist nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen tritt am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos seit dem 2. April 2022.
In der neuen „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
Informationen zum Themenfeld Corona:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
https://www.zusammengegencorona.de/
Mit sportlichen Grüßen
Euer TCK-Vorstand.