Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung TC Kelsterbach e.V.

in der Fassung ab 01.01.2023

 

  • 1 Art der Beiträge

Gemäß § 4 der Vereinssatzung erhebt der Club aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 20.05.2022 ab 01.01.2023 folgende Beiträge:

  1. jährlich: den Jahresbeitrag
  2. nach Bedarf: den Umlagebeitrag

 

  • 2 Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt:

  • für aktive Mitglieder 300 €
    • für deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebensgefährt:in 230 €
  • für aktive Mitglieder ab gesetzlichem Renteneintrittsalter 200 €
    • für deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebensgefährt:in 120 €
  • für Jugendmitglieder bis 15 Jahre 70 €
  • für Jugendmitglieder 16 und 17 Jahre 170 €
  • für junge Erwachsene ab dem 18. bis zum 26. Lebensjahr 200 €
  • für aktive Familien ab einem Kind 550 €
  • für fördernde Mitglieder 60 €

Neu hinzugekommene Mitgliedschaften:

  • für Alleinerziehende mit Kindern bis 16 Jahre 300 €
  • für Firmenmitglieder (auf Antrag mindestens 3 Personen) 130 € (pro Person)
  • für Zweitmitgliedschaft (Nachweis der Erstmitgliedschaft erforderlich) 130 €
  • für halbe aktive Mitgliedschaft (spielberechtigt bis 12h ab gesetzlichem Renteneintrittsalter) 100 €

Der Jahresbeitrag kann gemäß Satzung § 4 P. (5) durch Vereinsarbeit bis maximal zur vollen Höhe des Jahresbeitrags reduziert werden.

Die Altersgrenze für aktive Mitglieder steigt auf das gesetzliche Renteneintrittsalter (Stand 2022: 67 Jahre)

Alle jetzigen Mitglieder mit Geburtsdatum 1955 bis 1962 werden behandelt, als hätten sie das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht.

 

  • 3 Umlagebeitrag

Für außerordentliche Aufgaben kann ein Umlagebeitrag erhoben werden. Über Höhe, Art der Verteilung   und Fälligkeit beschließt eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung.

 

  • 4 Zahlungsweise, Fälligkeit, Verrechnungssatz Arbeitsstunde
  1. Die Jahresbeiträge werden in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 15. Mai eines jeden Jahres abgebucht. Alle Beiträge sind bis zum 15. Mai fällig.
  2. Für den Eintretenden ist der erste Jahresbeitrag fällig, sobald der Vorstand dem Aufnahmeantrag stattgegeben hat und die schriftliche Aufnahmebestätigung erfolgt ist.
  3. Bei Eintritt bis zum 15.07. ist der volle Jahresbeitrag, bei späterem Eintritt der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Entscheidend ist das Datum der Aufnahmebestätigung.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und erklärt dies rechtsverbindlich bei der Eintrittserklärung (Satzung § 3 P. (7) )
  5. Beiträge, die innerhalb des Zeitraumes gem. § 4 P. 1. nicht abgebucht werden können, bzw. nicht eingegangen sind, werden sofern kein Verschulden des Clubs vorliegt, satzungsgemäß angemahnt. Die Modalitäten nebst den möglichen Konsequenzen sind im § 3 P (6) der Satzung festgelegt. Die zweite Mahnung wird in Verbindung mit einer Postnachnahme durchgeführt.
  6. Der Verrechnungssatz einer Arbeitsstunde wird vom Vorstand am Jahresanfang festgelegt und den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht. Alle geleisteten Arbeitsstunden werden ab 2023 mit 15 € vergütet. Vorstände erhalten eine Beitragsreduktion von 6 Arbeitsstunden (90 €). Die Vergütung für Mannschaftsführer legt der Sport-und Jugendwart fest, dürfen jedoch 90€ nicht überschreiten. Die gutgeschriebenen Beträge werden im Folgejahr als Beitragsrabatt vom Mitgliedsbeitrag in Abzug gebracht. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag kann maximal bis 0 € rabattiert werden.

 

  • 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 20.05.2022 gemäß Beschluss der 59. Ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.05.2022 ab 01.01.2023 in Kraft. Die seit dem 29.01.2015 geltende Beitragsordnung tritt ab dem 31.12.2022 außer Kraft.

 

Kelsterbach, den 20.05.2022

TC Kelsterbach am Main e.V.

 

DER VORSTAND