Spielordnung

Spielordnung

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§1 Spielberechtigung

1.1 Spielberechtigt ist jedes aktive Clubmitglied mit einem vom TCK authorisierten Benutzerkonto über das eBusy-Reservierungssystem.

1.2 Jedem neuen Mitglied wird automatisch ein Benutzerkonto erstellt und die Zugangsdaten per Email zur Verfügung gestellt.

1.3 Eingeschränkt spielberechtigt sind Gastspieler (nach den Regeln §4)

 

§2 Platzbelegung & Spieldauer

2.1 Die Platzbelegung erfolgt ausschließlich online über das eBusy-Buchungssystem: https://tc-kelsterbach.ebusy.de/ und kann höchstens 48h Stunden vorher reserviert werden.

2.2 Es ist nur eine Platzbuchung (Vorabbuchung) für eine Spielpaarung pro Buchungsfenster möglich. Die Spielzeit für Einzel und Doppel beträgt jeweils 60 Minuten.

2.3 Wenn im Belegungsplan reservierte Plätze 5 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht belegt sind und kein Spielberechtigter anwesend ist, erlischt die Reservierung und kann durch andere Spieler wieder gebucht werden.

2.4 Pro Buchung muss zumindest eine spielberechtigte Person eine Reservierungsbestätigung vorzeigen können (Smartphone) und auf Verlangen des Vorstands oder einer vom Vorstand beauftragten Person vorzeigen. Spielen ohne vorherige Buchung ist nicht erlaubt. Alle teilnehmenden Personen müssen online als Spielpartner angegeben werden.

2.5 Jugendliche haben die selbe Spielberechtigung wie Erwachsene

2.6 Für den Beachtennisplatz gelten die selben Regelungen.

2.7 HTV-Team Events & Turniere:
Verbandsspiele, Turniere, Vereinsveranstaltungen und Training gehen der allgemeinen Spielberechtigung vor. Sie werden entsprechend über das Buchungssystem geblockt. Im Einzelfall entscheiden hierüber Vorstand/ Sportwart.

 

§3 Training/Trainingsplätze

3.1 Trainingszeiten von Jugend- und Mannschaftstraining werden online im Buchungssystem nach Absprache mit Jugend/ Sportwart, Trainer und dem Administrator reserviert. Zu diesen Zeiten besteht auf den reservierten Plätzen kein Belegungsrecht.

3.2 Die zugeteilten Trainingsplätze sind nur den Mannschaftsspielern vorbehalten.

3.3 Die Plätze sind mit mindestens 2 Spielern pro Platz zu belegen. Sollte 10min nach Buchungsbeginn der Platz nicht belegt sein, dürfen Nicht-Mannschaftsspieler diesen belegen.

3.4 Der Mannschaftsplatz kann durch Nicht-Mannschaftsspieler besetzt werden, wenn der Platz nach 10min zu Trainingsbeginn frei war.

3.5 Trainingsteilnehmer dürfen keine anderen Plätze belegen.

3.6 Auf der Anlage des TCK darf Training gegen Bezahlung nur vom Vertragstrainer des Tennisclubs, oder dessen Assistenztrainer, gegeben werden

 

§4 Gastspieler

4.1 Alle aktiven Clubmitglieder können mit Gästen auf der Clubanlage spielen.

4.2 Gäste können untereinander auf der Anlage des TCK spielen. Dies ist allerdings auf maximal 3mal pro Saison begrenzt.

4.3 Spielgebühr: Die Spielgebühr beträgt 25EUR pro Platz/ Stunde, unabhängig von der Anzahl der Spieler. Spielt ein Gast mit einem Mitglied beträgt die Spielgebühr 12,50 EUR pro Stunde/ Gast.

4.4 Jedes Mitglied kann bis zu 2 mal pro Saison kostenfrei mit einem Gast spielen. Dies erfolgt über einen Gutschein, der online eingelöst werden kann. Den Gutschein erhält das Mitglied beim eBusy-Administrator.

4.5 Die Anmeldung ist ausschließlich online über das Buchungssystem möglich und eine Buchungsbestätigung muss mitgeführt werden.

4.6 Für Gastspieler ohne Buchungsbestätigung wird ein Spielverbot für die gesamte Saison verhängt. Die Gastspielgebühr muss sofort entrichtet werden.

4.7 Passive Clubmitglieder gelten als Gäste im Sinne der Spielordnung.

4.8 Company-Pass: Firmen können einen sog. Company-Pass für Ihre Mitarbeiter erwerben. Dieser Gutschein beinhaltet 10 Stunden Platzgebühr und kostet 200,- EUR (anstatt 250,-) Über den Gutscheincode können die Mitarbeiter im Buchungsportal nach
Verfügbarkeit einen freien Platz reservieren. Die teilnehmenden Personen müssen alle online registriert und angemeldet werden. Der Company -Pass kann über den Sportwart/ Administrator angefragt werden. Die Regelungen über Gastspieler finden entsprechend Anwendung.

4.9 Den Beachtennnisplatz können Mitglieder kostenfrei über e-busy buchen. Gäste/n können kostenfrei spielen, wenn mindestens ein Mitglied dabei ist. Alle Gäste müssen bei der Buchung angemeldet werden und §4.5 findet entsprechend anwendung.
Kelsterbacher Vereine können für die Saison 2022 kostenfrei den Beachplatz online als Gast buchen. Die Zugangsdaten werden jeweils mit den Vereinsvorsitzenden geteilt.
Ab der Sommersaion 2023 beträgt die Gastgebühr 20,- EUR pro Stunde.

 

§5 Platzordnung

5.1 Alle Clubmitglieder sind aufgerufen, auf der Anlage auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

5.2 Die Plätze dürfen nur mit korrekten Sandplatzschuhen betreten werden.

5.3 Als Spielkleidung wird handelsübliche Tenniskleidung akzeptiert. Wir bitten alle Clubmitglieder Kleidung zu tragen, die den Tennissport als eigene Sportart erkennen lässt.

5.4 Die Plätze sind vor Spielbeginn ausreichend zu bewässern.

5.5 Zur Platzpflege gehören ggf. Pflege mit dem Glättholz (Frühjahr), Abziehen der gesamten Flächen.

5.6 Platzpflege hat nach jeder Spielzeit zu erfolgen.

5.7 Überflutete Plätze müssen in jedem Fall ausreichend abtrocknen. Hier ist den Weisungen von Platzwart und Vorstand zu folgen.

5.8 Die Regelung des §8 sind für den Beachtennisplatz einzuhalten.

 

§6 Platzwart

6.1 Der Platzwart ist für alle Pflegemaßnahmen auf der Anlage zuständig.

6.2 Er vertritt den Vorstand bei der Durchsetzung der Spielordnung.

6.3 Er entscheidet mit dem Vorstand/ Sportwart über die Bespielbarkeit der Plätze.

§7 Allgemeine Hinweise

7.1 Bitte achten Sie auf Sauberkeit.

7.2 Fahrradfahren ist auf der Anlage verboten. Fahrradständer finden sie am Eingang.

7.3 Eltern beaufsichtigen ihre Kinder. Spielen ist auf der Terrasse und den Gehwegen ist nicht erlaubt. Achten sie bitte bei Turnieren auf ihre Kinder. Bei Unfällen ist eine Haftung durch den TCK ausgeschlossen.

7.4 Taschen, Schläger, Schuhe etc. gehören in die Umkleidekabinen.

7.5 Der Vorstand behält sich vor, Verstöße gegen die Spielordnung entsprechend der Satzung zu ahnden.

 

§8 Beachtennisplatz – Sonderregelungen

8.1 Ordnung und Sauberkeit

Die Sandflächen sind nach Beendigung der Nutzung der Sandflächen von den Nutzern mit dem bereitgestellten Gerät(en) abzuziehen. Es ist unbedingt darauf zu achten eine waagerechte Fläche zu hinterlassen. Jeder Nutzer der Anlage ist verpflichtet, das
Gelände ordentlich zu verlassen. Unrat und Müll sind in den Müllereimern zu entsorgen. Vor der Nutzung der sanitären Anlagen ist der an Körper und Kleidung haftende Sand zu entfernen. Die sanitären Anlagen sind sauber und ordentlich zu verlassen. Bei Zuwiderhandlungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, können die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes nötigen Kosten per Vorstandsbeschluss dem Verursacher auferlegt werden. Das Rauchen auf der Beachanlage ist verboten. Tiere sind auf der Beachanlage nicht gestattet. Die Pflege der Anlage wird durch die Spielberechtigten erfüllt. Jeder Spielberechtigte ist verpflichtet, sich an der Pflege der Anlage im Rahmen der ausgeschriebenen Arbeitseinsätze zu beteiligen. Das Sandeln ist auf der Beachvolleyballanlage verboten.
Eltern haften für ihre Kinder.

8.2 Betriebszeiten

Die Betriebszeiten sind im allgemeinen April bis September. Die Platzfreigabe/-sperrung wird durch den Platzwart erteilt. Außerhalb der Betriebszeiten ist das Betreten der Beachtennisanlage verboten. Der Vorstand hat das Recht, je nach Witterung, eine Wintersperre bzw. eine Platzsperre wegen Unbespielbarkeit, zu verhängen.

8.3 Anordnungsbefugnis

Den Anordnungen und Weisungen der Vorstandsmitglieder des TCK sind umgehend und ohne Ausnahme Folge zu leisten.

8.4. Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können vom Vorstand vom Besuch der Beachtennisanlage bzw. von der Veranstaltung ausgeschlossen oder aus der Anlage verwiesen werden. Je nach Schwere des Verstoßes können Zuwiderhandelnde auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung oder dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung obliegt dem Vorstand. Diese Maßnahmen schließen Ansprüche (z.B. Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages/ Platzmiete aus. Unberührt bleiben straf- und
haftungsrechtliche Vorschriften.

8.5 Außerordentliche Haftungsbestimmungen

Der TCK übernimmt keine Haftung: 1.Verlust geratene Gegenstände 2. Sachbeschädigung durch Dritte 3. Schäden, Unfällen und Verletzungen infolge des Spielbetriebes oder bei Veranstaltungen durch Eigen- oder Fremdverschulden. Der Benutzer haftet gegenüber dem TCK und Dritten für verursachte Beschädigung, mutwillige Sachbeschädigung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung Dritter, seiner Mitglieder und des Vorstandes. Jedes Mitglied ist für seine Person selbst haftbar.

Tennisclub Kelsterbach, Februar 2022

Der Vorstand