
1.1 Spielberechtigt ist jedes aktive Clubmitglied mit einem vom TCK authorisierten Benutzerkonto im TCK Buchungssystem.
1.2 Jedem neuen Mitglied wird automatisch ein Benutzerkonto erstellt und die Zugangsdaten per Mail zur Verfügung gestellt.
1.3 Eingeschränkt spielberechtigt sind Gastspieler (nach den Regeln §4)
2.1 Die Platzbelegung erfolgt ausschließlich online über das Buchungssystem und kann höchstens 24h Stunden vorher reserviert werden.
2.2 Es ist nur eine Platzbuchung für eine Spielpaarung pro Buchungsfenster möglich. Die Spielzeit beträgt jeweils 60 Minuten.
2.3 Wenn im Belegungsplan reservierte Plätze 5 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht belegt sind und kein Spielberechtigter anwesend ist, erlischt die Reservierung und kann durch andere Spieler wieder gebucht werden.
2.4 Pro Buchung muss zumindest eine spielberechtigte Person eine Reservierungsbestätigung vorzeigen können und auf Verlangen des Vorstands oder einer vom Vorstand beauftragten Person vorzeigen. Spielen ohne vorherige Buchung ist nicht erlaubt. Alle teilnehmenden Personen müssen online als Spielpartner angegeben werden.
2.5 Jugendliche haben dieselbe Spielberechtigung wie Erwachsene.
2.6 HTV-Team Events & Turniere: Verbandsspiele, Turniere, Vereinsveranstaltungen und Training gehen der allgemeinen Spielberechtigung vor. Sie werden entsprechend über das Buchungssystem geblockt. Im Einzelfall entscheiden hierüber Vorstand/Sportwart.
3.1 Trainingszeiten von Jugend- und Mannschaftstraining werden online im Buchungssystem nach Absprache mit Jugend-/Sportwart, Trainer und dem Administrator reserviert. Zu diesen Zeiten besteht auf den reservierten Plätzen kein Belegungsrecht.
3.2 Die zugeteilten Trainingsplätze sind nur den Mannschaftsspielern vorbehalten.
3.3 Die Plätze sind mit mindestens 2 Spielern pro Platz zu belegen. Sollte 5 Minuten nach Buchungsbeginn der Platz nicht belegt sein, dürfen Nicht-Mannschaftsspieler diesen belegen.
3.4 Trainingsteilnehmer dürfen keine anderen Plätze belegen.
3.5 Auf der Anlage des TCK darf Training gegen Bezahlung nur vom Vertragstrainer des Tennisclubs oder dessen Assistenztrainern gegeben werden.
4.1 Alle aktiven Clubmitglieder können mit Gästen auf der Clubanlage spielen.
4.2 Gäste können untereinander auf der Anlage des TCK spielen. Dies ist allerdings auf maximal 3 mal pro Saison begrenzt.
4.3 Die Spielgebühr beträgt 25 EUR pro Platz und Stunde, unabhängig von der Anzahl der Spieler. Spielt ein Gast mit einem Mitglied beträgt die Spielgebühr 12,50 EUR pro Stunde.
4.4 Jedes Mitglied kann bis zu 2 mal pro Saison kostenfrei mit einem Gast spielen. Dies erfolgt über einen Gutschein, der online eingelöst werden kann. Den Gutschein erhält das Mitglied beim eBusy-Administrator.
4.5 Die Anmeldung ist ausschließlich online über das Buchungssystem möglich und eine Buchungsbestätigung muss mitgeführt werden.
4.6 Für Gastspieler ohne Buchungsbestätigung wird ein Spielverbot für die gesamte Saison verhängt. Die Gastspielgebühr muss sofort entrichtet werden.
4.7 Passive Clubmitglieder gelten als Gäste im Sinne der Spielordnung.
4.8 Company-Pass: Firmen können einen sog. Company-Pass für Ihre Mitarbeiter erwerben. Dieser Gutschein beinhaltet 10 Stunden Platzgebühr und kostet 200 EUR (anstatt 250 EUR) Über den Gutscheincode können die Mitarbeiter im Buchungsportal nach Verfügbarkeit einen freien Platz reservieren. Die teilnehmenden Personen müssen alle online registriert und angemeldet werden. Der Company-Pass kann über den Sportwart/Administrator angefragt werden. Die Regelungen über Gastspieler finden entsprechend Anwendung.
5.1 Alle Clubmitglieder sind aufgerufen, auf der Anlage auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
5.2 Die Plätze dürfen nur mit korrekten Sandplatzschuhen betreten werden.
5.3 Als Spielkleidung wird handelsübliche Tenniskleidung akzeptiert. Wir bitten alle Clubmitglieder Kleidung zu tragen, die den Tennissport als eigene Sportart erkennen lässt.
5.4 Die Plätze sind vor Spielbeginn ausreichend zu bewässern.
5.5 Zur Platzpflege gehören Pflege mit dem Glättholz (insbesondere im Frühjahr) und das Abziehen der gesamten Flächen.
5.6 Platzpflege hat nach jeder Spielzeit zu erfolgen.
5.7 Überflutete Plätze müssen in jedem Fall ausreichend abtrocknen. Hier ist den Weisungen von Platzwart und Vorstand zu folgen.
6.1 Der Platzwart ist für alle Pflegemaßnahmen auf der Anlage zuständig.
6.2 Er vertritt den Vorstand bei der Durchsetzung der Spielordnung.
6.3 Er entscheidet mit dem Vorstand/Sportwart über die Bespielbarkeit der Plätze.
7.1 Bitte achten Sie auf Sauberkeit.
7.2 Fahrradfahren ist auf der Anlage verboten. Fahrradständer finden sie am Eingang.
7.3 Eltern beaufsichtigen ihre Kinder. Spielen ist auf der Terrasse und den Gehwegen ist nicht erlaubt. Achten sie bitte bei Turnieren auf ihre Kinder. Bei Unfällen ist eine Haftung durch den TCK ausgeschlossen.
7.4 Taschen, Schläger, Schuhe etc. gehören in die Umkleidekabinen.
7.5 Der Vorstand behält sich vor, Verstöße gegen die Spielordnung entsprechend der Satzung zu ahnden.
Tennisclub Kelsterbach, April 2026
Der Vorstand