Der Jahresbeitrag beträgt:
Neu hinzugekommene Mitgliedschaften:
Der Jahresbeitrag kann gemäß Satzung § 4 P. (5) durch Vereinsarbeit bis maximal zur vollen Höhe des Jahresbeitrags reduziert werden.
Die Altersgrenze für aktive Mitglieder steigt auf das gesetzliche Renteneintrittsalter (Stand 2022: 67 Jahre)
Alle jetzigen Mitglieder mit Geburtsdatum 1955 bis 1962 werden behandelt, als hätten sie das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht.