Datenschutzrichtlinien des TC Kelsterbach am Main e.V.
(1)
Mit dem Beitritt in den Verein stimmt das Mitglied zu, dass für die Verwaltung der Mitgliedschaft erforderliche personenbezogene Daten vom Verein TC Kelsterbach e. V. gespeichert werden dürfen: Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Alter, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
(2)
Personenbezogene Daten werden in einer professionellen Vereinssoftware gespeichert. Sie liegen im ausschließlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des ersten Vorsitzenden, des Geschäftsführers und des Schatzmeisters.
(3)
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und Daten, die zur Durchführung des Sport- und Spielbetriebs erforderlich sind.
(4)
Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gem. Artikel 25 und 32 DSGVO vor der Kenntnisnahme und unerlaubten Nutzung durch Dritte geschützt.
(5)
Als Mitglied des Hessischen Tennisverbandes, Auf der Rosenhöhe, 68, 63069 Offenbach und damit auch des Landessportbundes Hessens, Otto Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, ist der TC Kelsterbach verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder zur Bestandserhebung und insbesondere zur Erlangung von Start- und Spielberechtigungen sowie ggf. Zuschussgewährung dem angeschlossenen Sportverband zu melden. Übermittelt werden außer dem Namen auch Altersangaben und Vereinsmitgliedsnummer, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben, den Vorstandsmitgliedern und Mannschaftsführern) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail- Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
(6)
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind, z. B. Speicherung von Telefonnummern und Email-Adressen der
Mitglieder. Eine solche Verwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aus den Daten Anhaltspunkte für ein besonderes schutzwürdiges Interesse ergeben, die der Verarbeitung oder Nutzung entgegenstehen.
(7)
Der Vorstand macht im Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten sowie Fotos in der Vereinszeitschrift Feldherrnhügel, in der örtlichen Presse, auf der Homepage oder durch Aushänge im Vereinsheim
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen und weiteren Veröffentlichungen insgesamt oder nur für bestimmte Veröffentlichungsvorgänge widersprechen.
(8)
Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte kann der Vorstand anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
(9)
Beim Vereinsaustritt bzw. mit Beendigung der Mitgliedschaft werden Name, Adressdaten, Geburtsjahr und weitere persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Ausnahme: aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen ist der Vorstand verpflichtet, die personenbezogene Daten der Mitglieder zehn Jahre lang vorzuhalten. Mit Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.